Die Fachberater führen ihre Besuche im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Landeskirchenamtes durch.
Sie erhalten vom Kultusministerium zu Beginn des Schuljahres eine Liste mit den Namen der Lehrkräfte, bei denen ein beratender Unterrichtsbesuch durchgeführt werden soll.
Zusätzlich können sie von der Landeskirche damit beauftragt werden, bei Lehrkräften und Pfarrern, die an kirchlichen oder privaten Schulen tätig sind, beratende Unterrichtsbesuche durchzuführen.
Die Fachberater fordern bei der Schulleitung den Stundenplan der Kollegin / des Kollegen an und weisen dabei ausdrücklich darauf hin, dass die Lehrkraft über den Unterrichtsbesuch, der im laufenden Schulhalbjahr erfolgen wird, informiert werden muss. Das genaue Datum des Besuchs erfährt die Lehrkraft nicht.
Anschließend an den Unterrichtsbesuch, der laut Vorgaben des Kultusministeriums in mehreren Jahrgangsstufen vorgenommen werden soll, findet ein Beratungsgespräch unter vier Augen statt, bei dem die gemeinsame Reflexion über Stärken und gegebenenfalls auch Schwachpunkte des Unterrichts im Vordergrund steht. Wenn erforderlich, werden im Gespräch methodische Optimierungsmodelle erarbeitet. Anregungen und Hilfestellungen in fachlichen Fragen werden dabei vom Fachberater angeboten.
Auf Wunsch des Schulleiters kann anschließend ein Gesamteindruck über den besichtigten Unterricht an diesen weitergegeben werden. Details über eventuell festgestellte Mängel in der Unterrichtsgestaltung der besuchten Lehrkraft werden nicht mit der Schulleitung besprochen. Sie bleiben Inhalt des bereits geführten Beratungsgesprächs.
Die Fachberater erstellen keine dienstliche Beurteilung. Dies bleibt nach wie vor die Aufgabe des jeweiligen Vorgesetzten.
Ebenso wird für die Landeskirche und das Kultusministerium kein schriftlicher Bericht über den Ablauf der besichtigten Religionsstunden erstellt. Es wird bloß mündlich ein Gesamteindruck weitergegeben, der die Eignung für den bayerischen Realschuldienst bestätigt, beziehungsweise als Grundlage für weitere persönliche Förderung dient.
Lehrkräfte, die in besonderer Weise geeignet sind, werden im Kultusministerium sowie im Landeskirchenamt als potentielle Anwärter für Funktionsstellen oder Aufgaben im Bereich der Ausbildung oder Fortbildung anderer Lehrkräfte vermerkt.
Entspricht der besichtigte Unterricht einer Lehrkraft in keiner Weise den Anforderungen, die an einen Religionslehrer im bayerischen Realschuldienst gestellt werden, so muss nach einem eingehenden Beratungsgespräch und dem gemeinsamen Festlegen konkreter Optimierungsmaßnahmen ein Zweitbesuch angekündigt und durchgeführt werden. Sind auch bei diesem Zweitbesuch keine Verbesserungen im pädagogischen und didaktischen Vorgehen der Lehrkraft festzustellen, verfasst der Fachberater einen ausführlichen Bericht über die vorliegende Sachlage. Dieser Bericht geht an das Landeskirchenamt sowie an das Kultusministerium, das in diesem Fall über weitere langfristige Maßnahmen entscheidet. (z. B. Betreuung und Begleitung der Lehrkraft durch einen Fachbetreuer; Verpflichtung der Lehrkraft zur Teilnahme an einer Reihe von Fortbildungen oder bei neu eingestellten Religionsphilologen evtl. Verlängerung der Probezeit)
Diese Fälle sind äußerst selten, da beim Zweitbesuch meistens Verbesserungstendenzen zu erkennen sind.
Es sei am Schluss noch einmal darauf hingewiesen, dass auch länger im Lehrberuf tätige Religionslehrerinnen und -lehrer zum Zweck einer fachlichen Rückmeldung über die Qualität ihres Unterrichts einen beratenden Unterrichtsbesuch anfordern können. Diese Möglichkeit wurde in den letzten Jahren erfreulicherweise auch genutzt.
Andrea Heid
Beratungsrektorin (BerRin)
Staatliche Realschule Miltenberg
Tel. 09371 95190
Martin Westermeier
Beratungsrektor (BerR)
Staatliche Realschule Neubiberg
Tel. 089 660117 23