Feldweg

Fortbildung in den ersten Dienstjahren für Religionspädagog*innen (FRED) und Katechet*innen (FOKED)

 

 

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über Ablauf und Inhalt der "Fortbildung in den ersten Dienstjahren" sowie Angebote des Referats.

Grundlage der "Fortbildung für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen in den ersten Dienstjahren" ist die "FRED-Ordnung" (pdf-Datei).

Das Referat "Fortbildung in den ersten Dienstjahren"

Im Rahmen der "Fortbildung in den ersten Dienstjahren" unterstützen wir Religionspädagog*innen (FRED) und Katechet*innen (FOKED) bei der Planung, Organisation und Durchführung ihrer Fortbildungen. Ich stehe auch gerne für Ihre Fragen zur Verfügung, berate in Fragen der Weiterbildung, bei beruflichen Herausforderungen und Ähnlichem. Über Informationen, die ich von Ihnen über Ihre Tätigkeit erhalte, wahre ich Vertraulichkeit.

Ziele von FRED

Zu Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit will Ihnen die „Fortbildung in den ersten Dienstjahren (FRED)" ermöglichen, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu ergänzen, sowie die persönliche berufliche Entwicklung von Anfang an in den Blick zu nehmen und sie mitzugestalten.Sie sollen dadurch in erster Linie eine Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer derzeitigen beruflichen Aufgaben erhalten.

Durch Ihre Teilnahme an zum Teil berufsgruppenübergreifenden landeskirchlichen Fortbildungsangeboten soll sowohl die Verständigung unter Religionspädagog*innen, als auch mit anderen Berufsgruppen gefördert werden.

Meldung zur Fortbildung in den ersten Dienstjahren

Mit Ihrem Dienstantritt erhalten Sie ein Formblatt als Meldung zur FRED. Das Dekanat wird bei der Stellenzuweisung über FRED informiert. Bitte reichen Sie die Meldung ausgefüllt und unterschrieben über den Dienstweg (in der Regel der/die Schulreferent*in) wieder bei uns ein. Ihr Recht bzw. Ihre Pflicht zur Fortbildung muss in die Dienstanweisung aufgenommen werden. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie während der Infotage Ende September, zu denen Sie einberufen werden.

Auswahl der Fortbildungen

In der Regel wählen Sie Ihre Fortbildungen aus dem landeskirchlichen Fortbildungsangebot für Hauptberufliche aus. Immer mehr Fortbildungsanbieter gehen dazu über, ihre Fortbildungsinformationen ins Internet zu stellen und nur noch kurze schriftliche Hinweise zu geben. Diesem Trend folgt auch das Fortbildungsreferat der Landeskirche. Im Intranet der Landeskirche finden Sie unter dem Stichwort "Fortbildungen" eine Übersicht über das gesamte Fortbildungsangebot der Landeskirche. Ausführliche Informationen zu den RPZ-Kursen finden Sie hier unter "FORTBILDUNGEN".

Während der FRED-Zeit können Sie die Angebote anderer Anbieter nach Rücksprache mit mir und im Rahmen Ihres Budgets auswählen. Dabei ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Sachbezug zu Ihrem Tätigkeitsbereich gegeben ist, die Fortbildung auch personbezogene Anteile aufweist sowie allgemein anerkannte Qualitätsmerkmale beruflicher Fortbildung vorhanden sind. Dies gilt auch für digitale Fortbildungen, ein Drittel der Fortbildungstage können auch digital absolviert werden. Nicht anerkennungsfähig sind Tagungen freier Zusammenschlüsse, Studienreisen, Musikunterricht o. Ä.

Wichtig:
Bitte sprechen Sie die von Ihnen geplanten Fortbildungen rechtzeitig, d. h. zwei Monate vor Fortbildungsbeginn, mit allen Betroffenen und Vorgesetzten (z. B. Schulleitung, Schulreferent*in, Dekan*in) ab. Dies erleichtert die Organisation Ihrer beruflichen Vertretung in der Zeit Ihrer Abwesenheit. Unter Umständen kann es sein, dass berechtigte dienstliche Interessen (vor Ort) gegen eine von Ihnen geplante Fortbildung sprechen. Überlegen Sie daher so bald wie möglich, welche Fortbildungen Sie beantragen möchten und mit wem Sie dies abklären müssen, damit eine längerfristige Planung möglich ist!

Achtung:
Fortbildungen, die weniger als zwei Tage dauern, finden nur nach Rücksprache mit mir eine Anrechnung auf die FRED-Pflicht. Für digitale Fortbildungen gilt das, wenn weniger als vier Stunden pro Tag ausgewiesen sind.

Regionale Arbeitskreise sowie schulhausinterne Fortbildungen, zu denen Sie dazugehören, gehören zur Dienstpflicht und finden daher keine Anrechnung auf FRED. Die Begleittage zu Beginn, im zweiten FRED-Jahr sowie am Schluss sind ebenso zusätzliche Fortbildungstage.

Beantragung einer Fortbildung

Wenn Sie sich eine Fortbildung ausgesucht haben, teilen Sie mir dies bitte mit dem Antragsformular mit. Bei Anmeldungen zu Fortbildungen anderer Anbieter (als RPZ) fügen Sie bitte eine Ausschreibung der Fortbildung bei (pdf-Datei, nicht nur einen Link). Mit dem Antrag ist für mich auch ersichtlich, dass Sie vor Ort alles geklärt haben und Ihr/e Dienstvorgesetzte/r Ihre Teilnahme befürwortet. Bitte beachten Sie die Unterschiede zu den nachstehenden Aussagen zur "Anmeldung". Wenn die von Ihnen beantragten Fortbildungen den Vorgaben der FRED-Ordnung entsprechen, werde auch ich sie genehmigen, was Ihnen dann die Kostenübernahme (im Rahmen Ihres Budgets) gewährleistet. Das gilt auch für digitale Fortbildungen.

Anmeldung zu Fortbildungen

Die Anmeldung zu einzelnen Kursen erfolgt grundsätzlich durch Sie und direkt beim Anbieter der Fortbildung. Dies gilt auch für die Kurse im RPZ! Die unterschiedlichen Fortbildungsanbieter haben unterschiedliche Wege und Formulare für die Anmeldungen zu ihren Kursen. Vermerken Sie immer, auch wenn es nicht vorgesehen ist, dass Sie FRED-pflichtig sind.

Für die Bewerbung zu einem Kurs im RPZ gibt es ein eigenes Formular! Beachten Sie bitte die Spalte Begründung/Bemerkungen. Hier ist eine inhaltliche Begründung gefragt, warum Sie gerne diese Fortbildung besuchen wollen. Wenn es für einen Kurs mehr Anmeldungen als Plätze gibt, kann die Begründung ausschlaggebend für einen Platz im Kurs sein. Vermerken Sie hier auch, dass Sie FRED-pflichtig sind, dies ist jedoch allein keine Begründung. In jedem Fall ist die Unterschrift des/der Dienstvorgesetzten nötig (in der Regel der/die Schulreferent*in bzw. Dekan*in). Auf dem Bewerbungsformular muss auch die Schulleitung unterschreiben, bei der Sie Ihren Einsatzschwerpunkt haben (oder die von dieser Fortbildung am meisten betroffen ist). Halten Sie bei allen Anmeldungen den vorgesehenen Dienstweg ein.

Sprechen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir ab, wenn Sie an Fortbildungen teilnehmen wollen, die nicht im landeskirchlichen Angebot enthalten sind!
Bitte teilen Sie Frau Melanie Eschenbacher oder mir mit, wenn Sie bei einem Kurs nicht teilnehmen konnten oder durften, damit wir immer einen möglichst aktuellen Stand Ihrer Fortbildungsaktivitäten haben.

Kostenerstattung und Abrechnung

Für die von uns genehmigten Fortbildungen, die Sie im Rahmen von FRED besuchen, werden Ihnen grundsätzlich die Kursgebühren mit Übernachtung und Verpflegung, sowie Fahrtkosten durch das RPZ erstattet, die Sie zunächst beim Anbieter bezahlt haben.

Dazu steht Ihnen für jedes Jahr ein Budget zur Verfügung, welches Ihnen zu Beginn bekannt gegeben wird. Sind die Budgetkosten überschritten, müssen die Kosten von Ihnen übernommen werden (und können steuerlich geltend gemacht werden).

Fahrtkosten werden nach den Richtlinien des kirchlichen Reisekostengesetzes für Fortbildungen - in der Regel die Reisekosten nur in Höhe Bundesbahn 2. Klasse - erstattet. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die günstigsten Tarife in Anspruch nehmen und Rabatte aus Rahmenvereinbarungen mit der Kirche geltend machen. Wenn Sie eine BahnCard haben, müssen Sie diese angeben und nutzen.
Für Fahrten mit dem PKW wird nur reduziertes Kilometergeld erstattet. Soweit Sie mit anderen eine Fahrgemeinschaft bilden, erhält der/die Fahrer/in KM-Geld und den Mitfahreranteil. Mitfahrende erhalten keine Auslagen, da für sie in der Regel keine Kosten (außer z. B. Zubringerfahrten zu einem sinnvollen gemeinsamen Treffpunkt) entstanden sind.

Bitte rechnen Sie die besuchten Fortbildungen unmittelbar nach deren Ende ab. Verwenden Sie das Formblatt "Abrechnung". Legen Sie dazu die Rechnung, eine Teilnahmebestätigung und die Belege über die Fahrtkosten bei. Nur mit dem von Ihnen unterschriebenen Formblatt und allen Belegen kann die Abrechnung erfolgen.

Supervision

Sie können während der FRED-Zeit Supervision und Coaching in Anspruch nehmen. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, wenn Sie sich für ein solches Angebot interessieren.

Die Beantragung erfolgt über das Landeskirchenamt. Ansprechpartnerin ist Renate Breier, Tel.: 089/5595-295, Mail: renate.breier[at]elkb.de

Längerfristige Fortbildungen/Weiterbildung

Wenn Sie im dritten FRED-Jahr die Absicht haben eine längerfristige Fortbildung oder Weiterbildung zu beginnen, so ist dies möglich. Sollte dabei Ihr Interesse und Ihre Planung über die FRED-Zeit hinausreichen, ist eine rechtzeitige Absprache wichtig, da dann in der Regel auch Dritte (Landeskirchenamt) mit einbezogen werden müssen.

Dienstliche und private Veränderungen / Elternzeit

Im Laufe der drei FRED-Jahre gibt es erfahrungsgemäß immer wieder einmal Veränderungen. Bitte teilen Sie es uns mit, wenn sich Ihr Name oder z. B. Ihre Anschrift geändert hat. Auch Stellenwechsel oder wenn Sie in Elternzeit gehen, erfahren wir nur durch Sie. Bitte informieren Sie uns per E-Mail darüber.

Sie können auch während der Elternzeit an Fortbildungen teilnehmen. Sie müssen dies aber nicht. Wie Sie sich auch entscheiden, in jedem Fall ist eine schriftliche Absprache zwischen uns nötig. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, damit wir entsprechende Absprachen und Vereinbarungen treffen können.

Bestätigungen über die Teilnahme an FRED

Im zweiten Jahr und am Ende der FRED-Zeit erhalten Sie eine Bestätigung über die von Ihnen absolvierten Fortbildungen. Grundlage hierfür sind die genehmigten und von Ihnen besuchten und abgerechneten Fortbildungen.
Die Bestätigungen gehen in Kopie auch an Ihre Schulreferent*innen bzw. Dekan*innen, die mit Ihnen dann z. B. bei Mitarbeiterjahresgesprächen oder bei Beurteilungen darüber sprechen können. Ebenso erhält die Personalabteilung im Landeskirchenamt eine Kopie für Ihren Personalakt.

Datenschutzhinweis

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihre Daten während der FRED-Zeit im Haus elektronisch speichern und verarbeiten. Sie können auch landeskirchlichen Fortbildungsträgern ausschließlich zur Information über FRED geeignete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Und was kommt nach FRED?

Nach der FRED-Zeit werden Fort- und Weiterbildungen vom Arbeitgeber weiterhin bezuschusst. Es gelten die sogenannten Richtlinien für Fort- und Weiterbildung, die in der Rechtssammlung unter Nummer 836 zu finden sind.

Ihre Ansprechpartnerin im Landeskirchenamt:
Renate Breier (Religionspädagogin), D2.1-1
Katharina-von-Bora-Straße 7-13
80333 München
Tel. 089-5595-295
Fax 089-5595-8295
renate.breier[at]elkb.de

Kontakt

Gerlinde Tröbs
Dipl.-Religionspädagogin (FH)
gerlinde.troebs[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-127
​​​​​​​Mobil: 0151 / 67822724

Sekretariat

Melanie Eschenbacher
melanie.eschenbacher[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-140

 

Termine:

FRED-Jahrgang 2021/2024
Abschluss: 26.11.2024 Nürnberg

FRED-Jahrgang 2022/2025
Abschluss: 17./18.11.2025

FRED-Jahrgang 2023/2026
FRED 2: 26./27.06.2025
Abschluss: noch offen

 

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über Ablauf und Inhalt der "Fortbildung in den ersten Dienstjahren" sowie Angebote des Referats.

Grundlage der "Fortbildung für Katechetinnen und Katecheten in den ersten Dienstjahren" ist die "FOKED-Ordnung" (pdf-Datei).

Das Referat "Fortbildung in den ersten Dienstjahren"

Im Rahmen der "Fortbildung in den ersten Dienstjahren" unterstützen wir Religionspädagog*innen (FRED) und Katechet*innen (FOKED) bei der Planung, Organisation und Durchführung ihrer Fortbildungen. Ich stehe auch gerne für Ihre Fragen zur Verfügung, berate in Fragen der Weiterbildung, bei beruflichen Herausforderungen und Ähnlichem. Über Informationen, die ich von Ihnen über Ihre Tätigkeit erhalte, wahre ich Vertraulichkeit.

Ziele von FOKED

Zu Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit will Ihnen die "Fortbildung in den ersten Dienstjahren (FOKED)" ermöglichen, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu ergänzen, sowie die persönliche berufliche Entwicklung von Anfang an in den Blick zu nehmen und sie mitzugestalten. Sie sollen dadurch in erster Linie eine Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer derzeitigen beruflichen Aufgaben erhalten.

Durch Ihre Teilnahme an zum Teil berufsgruppenübergreifenden landeskirchlichen Fortbildungsangeboten soll sowohl die Weite der kirchlichen Fortbildungslandschaft als auch der Kontakt und Austausch mit anderen Berufsgruppen gefördert werden. Um eine gewisse Vielfalt von Fortbildungen zu erleben, wird in diesen zwei Jahren in der Regel keine Weiterbildung genehmigt.

Meldung zur Fortbildung in den ersten Dienstjahren

Mit Ihrem Dienstantritt erhalten Sie ein Formblatt als Meldung zur FOKED. Das Dekanat, in dem Sie tätig sein werden, wird über FOKED informiert. Bitte reichen Sie die Meldung ausgefüllt und unterschrieben über den Dienstweg (in der Regel der/die Schulreferent/in) wieder bei uns ein. 

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie während der Infotage Ende September, zu denen Sie einberufen werden.

Auswahl der Fortbildungen

In der Regel wählen Sie Ihre Fortbildungen aus dem Fortbildungsangebot des RPZ Heilsbronn aus. Ausführliche Informationen zu den RPZ-Kursen finden Sie hier unter "FORTBILDUNGEN".

Während der FOKED-Zeit können Sie auch Angebote aus dem landeskirchlichen Fortbildungsangebot für Hauptberufliche im Rahmen Ihres Budgets auswählen. Immer mehr Anbieter gehen dazu über, ihre Fortbildungsinformationen ins Internet zu stellen und nur noch kurze schriftliche Hinweise zu geben. Im Intranet der Landeskirche finden Sie unter dem Stichwort "Fortbildung" eine Übersicht über das gesamte Fortbildungsangebot der Landeskirche. Dabei ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Sachbezug zu Ihrem Tätigkeitsbereich gegeben ist, die Fortbildung auch personbezogene Anteile aufweist sowie allgemein anerkannte Qualitätsmerkmale beruflicher Fortbildung vorhanden sind. Dies gilt auch für Angebote anderer Anbieter und digitale Fortbildungen. Ein Drittel der Fortbildungstage können auch digital absolviert werden. Nicht anerkennungsfähig sind Tagungen freier Zusammenschlüsse, Studienreisen, Musikunterricht o. Ä.

Wichtig:
Bitte sprechen Sie die von Ihnen geplanten Fortbildungen rechtzeitig, d. h. zwei Monate vor Fortbildungsbeginn, mit allen Betroffenen und Vorgesetzten (z. B. Schulleitung, Schulreferent*in, Dekan*in) ab. Dies erleichtert die Organisation Ihrer beruflichen Vertretung in der Zeit Ihrer Abwesenheit. Unter Umständen kann es sein, dass berechtigte dienstliche Interessen (vor Ort) gegen eine von Ihnen geplante Fortbildung sprechen. Überlegen Sie daher so bald wie möglich, welche Fortbildungen Sie beantragen möchten und mit wem Sie dies abklären müssen, damit eine längerfristige Planung möglich ist!

Achtung:
Fortbildungen, die weniger als zwei Tage dauern, finden nur nach Rücksprache mit mir eine Anrechnung auf die FOKED-Pflicht. Für digitale Fortbildungen gilt das, wenn weniger als vier Stunden pro Tag ausgewiesen sind.

Regionale Arbeitskreise sowie schulhausinterne Fortbildungen, zu denen Sie dazugehören, gehören zur Dienstpflicht (bei einem Vertrag unter 6 Stunden gilt eine reduzierte Teilnahmepflicht) und finden daher keine Anrechnung auf FOKED. Die Begleittage am Anfang und Ende der FOKED-Zeit sind zusätzliche Fortbildungstage.

Beantragung einer Fortbildung

Wenn Sie sich eine Fortbildung ausgesucht haben, teilen Sie mir dies bitte mit dem Antragsformular mit. Bei Anmeldungen zu Fortbildungen anderer Anbieter (als RPZ) fügen Sie bitte eine Ausschreibung der Fortbildung bei (pdf-Datei, nicht nur einen Link).

Mit dem Antrag ist für mich ersichtlich, dass Sie vor Ort alles geklärt haben und Ihr/e Dienstvorgesetzte/r Ihre Teilnahme befürwortet. Bitte beachten Sie die Unterschiede zu den nachstehenden Aussagen zur "Anmeldung". Wenn die von Ihnen beantragten Fortbildungen den Vorgaben der FOKED-Ordnung entsprechen, werde auch ich sie genehmigen, was Ihnen dann die Kostenübernahme (im Rahmen Ihres Budgets) gewährleistet.

Anmeldung zu Fortbildungen

Die Anmeldung zu einzelnen Kursen erfolgt grundsätzlich durch Sie und direkt beim Anbieter der Fortbildung. Dies gilt auch für die Kurse im RPZ! Die unterschiedlichen Fortbildungsanbieter haben unterschiedliche Wege und Formulare für die Anmeldungen zu ihren Kursen. Vermerken Sie immer, auch wenn es nicht vorgesehen ist, dass Sie FOKED-pflichtig sind.

Für die Bewerbung zu einem Kurs im RPZ gibt es ein eigenes Formular! Beachten Sie bitte die Spalte Begründung/Bemerkungen. Hier ist eine inhaltliche Begründung gefragt, warum Sie gerne diese Fortbildung besuchen wollen. Wenn es für einen Kurs mehr Anmeldungen als Plätze gibt, kann die Begründung ausschlaggebend für einen Platz im Kurs sein. Vermerken Sie hier auch, dass Sie FOKED-pflichtig sind, dies ist jedoch allein keine Begründung. In jedem Fall ist die Unterschrift des/der Dienstvorgesetzten nötig (in der Regel der/die Schulreferent*in). Auf dem Bewerbungsformular muss auch die Schulleitung unterschreiben, bei der Sie Ihren Einsatzschwerpunkt haben (oder die von dieser Fortbildung am meisten betroffen ist). Halten Sie bei allen Anmeldungen den vorgesehenen Dienstweg ein.

Sprechen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir ab, wenn Sie an Fortbildungen teilnehmen wollen, die nicht im Angebot des RPZ enthalten sind! Bitte teilen Sie Frau Melanie Eschenbacher oder mir mit, wenn Sie bei einem Kurs nicht teilnehmen konnten oder durften, damit wir immer einen möglichst aktuellen Stand Ihrer Fortbildungsaktivitäten haben.

Kostenerstattung und Abrechnung

Für die von uns genehmigten Fortbildungen, die Sie im Rahmen von FOKED besuchen, werden Ihnen grundsätzlich im Rahmen Ihres Fortbildungsbudgets die Fahrtkosten sowie Kursgebühren mit Übernachtung und Verpflegung, die Sie zunächst beim Anbieter bezahlt haben, durch das RPZ erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach der Teilnahme, d. h. die Rechnung ist zunächst beim Anbieter zu bezahlen.

Dazu steht Ihnen für jedes Jahr ein Budget zur Verfügung, welches Ihnen zu Beginn bekannt gegeben wird. Sind die Budgetkosten überschritten, müssen die Kosten von Ihnen übernommen werden (und können steuerlich geltend gemacht werden).

Fahrtkosten werden nach den Richtlinien des kirchlichen Reisekostengesetzes für Fortbildungen - in der Regel die Reisekosten nur in Höhe Bundesbahn 2. Klasse - erstattet. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die günstigsten Tarife in Anspruch nehmen und Rabatte aus Rahmenvereinbarungen mit der Kirche geltend machen. Wenn Sie eine BahnCard haben, müssen Sie diese angeben und nutzen.
Für Fahrten mit dem PKW wird nur reduziertes Kilometergeld erstattet. Soweit Sie mit anderen eine Fahrgemeinschaft bilden, erhält der/die Fahrer/in KM-Geld und den Mitfahreranteil. Mitfahrende erhalten keine Auslagen, da für sie in der Regel keine Kosten (außer z. B. Zubringerfahrten zu einem sinnvollen gemeinsamen Treffpunkt) entstanden sind.

Bitte rechnen Sie die besuchten Fortbildungen unmittelbar nach deren Ende ab. Verwenden Sie bitte das Formblatt "Abrechnung". Legen Sie dazu die Rechnung, eine Teilnahmebestätigung und die Belege über die Fahrtkosten bei. Nur mit dem von Ihnen unterschriebenen Formblatt und allen Belegen kann die Abrechnung erfolgen.

Supervision

Sie können während der FOKED-Zeit auch Supervision und Coaching in Anspruch nehmen. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, wenn Sie sich für ein solches Angebot interessieren.

Die Beantragung erfolgt über das Landeskirchenamt. Ansprechpartnerin ist Renate Breier, Tel.: 089/5595-295, Mail: renate.breier[at]elkb.de

Längerfristige Fortbildungen/Weiterbildung

Längerfristige Fort-oder Weiterbildungen sind erst nach der FOKED-Zeit möglich (Anmeldemodus siehe "Und was kommt nach FOKED?").

Dienstliche und private Veränderungen / Elternzeit

Es gibt immer wieder einmal Änderungen von Anschriften, Telefonnummern, Emailadressen u. ä. Bitte teilen Sie uns diese Änderungen mit, da wir sie sonst nicht erfahren.

Sie können auch während der Elternzeit an Fortbildungen teilnehmen. Sie müssen dies aber nicht. Wie Sie sich auch entscheiden, in jedem Fall ist eine schriftliche Absprache zwischen uns nötig. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, damit wir entsprechende Absprachen und Vereinbarungen treffen können.

Bestätigungen über die Teilnahme an FOKED

Am Ende der FOKED-Zeit erhalten Sie eine Bestätigung über die von Ihnen absolvierten Fortbildungen. Grundlage hierfür sind die genehmigten und von Ihnen besuchten und abgerechneten Fortbildungen.

Die Bestätigungen gehen in Kopie auch an Ihre Schulreferent*innen bzw. Dekan*innen, die mit Ihnen dann z. B. bei Mitarbeiterjahresgesprächen oder bei Beurteilungen darüber sprechen können. Ebenso erhält die Personalabteilung im Landeskirchenamt eine Kopie für Ihren Personalakt.

Datenschutzhinweis

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihre Daten während der FOKED-Zeit im Haus elektronisch speichern und verarbeiten. Sie können auch landeskirchlichen Fortbildungsträgern ausschließlich zur Information über FOKED geeignete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Und was kommt nach FOKED?

Nach der FOKED-Zeit werden Fort- und Weiterbildungen vom Arbeitgeber bezuschusst. Es gelten die sogenannten Richtlinien für Fort- und Weiterbildung, die in der Rechtssammlung unter Nummer 836 zu finden sind.

Ihre Ansprechpartnerin im Landeskirchenamt:
Renate Breier (Religionspädagogin), D2.1-1
Katharina-von-Bora-Straße 7-13
80333 München
Tel. 089-5595-295
Fax 089-5595-8295
renate.breier[at]elkb.de

Kontakt

Gerlinde Tröbs
Dipl.-Religionspädagogin (FH)
gerlinde.troebs[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-127
Mobil: 0151 / 67822724

Sekretariat

Melanie Eschenbacher
melanie.eschenbacher[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-140

 

Termine:

FOKED-Jahrgang 2023/2025
Abschluss: 17./18.11.2025
(Achtung Terminänderung!)

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