Zugelassene Lernmittel

Zugelassene Lernmittel an Förderschulen

Für den Religionsunterricht an Förderschulen gibt es keine besonderen Regelungen bezüglich der zugelassenen Schulbücher und sonstiger zugelassenen Lernmittel. Als Zulassung zum Gebrauch an Förderschulen gilt die Zulassung eines Lernmittels zum Gebrauch an den entsprechenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (vgl. Nr. 1 der Anlage zur Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln (ZLV) vom 17. November 2008 (GVBl S. 902, KWMBl S. 549) ).

Eine Übersicht über die zugelassenen Lernmittel für den evangelischen Religionsunterricht finden Sie auf den Seiten des Referats Grundschule und des Referats Mittelschule.
Alle in Bayern zugelassen Schulbücher finden Sie auf der Homepage des KM.

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