Nichtgewerbliche öffentliche Vorführung von Filmen in Kirche und Gemeinde
In Filmen ist üblicherweise Musik enthalten. Dies bedeutet, dass Sie bei einer öffentlichen Filmvorführung auch Musik aufführen.
Die Rechte der Musik-Autor:innen werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen.
Findet Ihre Vorführung in rein kirchlich/gemeindlichem Rahmen statt, so ist diese in vielen Fällen über einen Pauschalvertrag der EKD mit der GEMA abgedeckt.
Die geltenden Bestimmungen hat die EKD im Dokument "Urheberrecht in den Kirchen der EKD" zusammengefasst.
Hier der Inhalt des entsprechenden Abschnitts:
3.4.5 Musik in Filmen
Wird ein Film hergestellt, so gibt es ein komplexes Netz von Urheberrechten, die sich auf vielerlei Einzelheiten des Filmes beziehen. Urheberrechtlich relevant ist nicht nur die Handlung oder die schauspielerische Darstellung der Akteure, sondern auch die Musik, die im Film verwendet wird. Zwischen der GEMA und der EKD existiert ein Pauschalvertrag, wonach für das Abspielen der Musik innerhalb eines Filmes keine gesonderte Vergütung gezahlt werden muss. Voraussetzung ist, dass die Kirchengemeinde nicht öfter als einmal in der Woche eine Filmvorführung organisiert und als Eintritt nicht mehr als 1 € erhebt.
Neben den durch Pauschalvertrag mit der GEMA abgegoltenen Nutzungsrechten müssen bei der Wiedergabe von Filmwerken auch weitere Nutzungsrechte bedacht werden. Dabei ist es nicht ohne Weiteres zulässig, eine privat erworbene DVD im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzuführen. Erforderlich ist der Erwerb weiterer Lizenzen, z.B. über landeskirchliche Filmstellen, bei denen mit dem Entgelt für die Leihe auch Vorführrechte erworben werden können.
Sie können das komplette Dokument hier herunterladen: https://www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.htm
Ergänzende Hinweise:
Bitte beachten Sie insbesondere, dass die aktuellen Vereinbarungen der EKD mit der GEMA nur für rein kirchliche/gemeindliche Vorführungen gelten. Kooperationen mit kommerziellen Partnern sind keinesfalls über den Pauschalvertrag abgedeckt, anderweitige Kooperationen sind abzuklären.
Bitte beachten Sie auch das Außenwerbeverbot.
Bei Fragen zu Filmvorführungen, insbesondere auch bei Fragen zur GEMA, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtliche Auskünfte können wir Ihnen hierbei leider nicht geben, wir kennen jedoch die jeweils zuständigen Erpert:innen und können an diese weiterverweisen.
Bitte wenden Sie sich an medienzentrale[at]rpz-heilsbronn.de oder 09872-509-215.