Leistungsnachweise

Prüfungen und Leistungserhebungen im Schuljahr 2021/22

Im kultusministeriellen Schreiben "Prüfungen und Leistungserhebungen an Mittelschulen und Förderzentren im Schuljahr 2021/2022" vom 24.02.2022 werden die Mittelschulen und Förderzentren über Besonderheiten bei Prüfungen und Leistungserhebungen im laufenden Schuljahr informiert. 
Hier für Sie Auszüge zu den wichtigsten Regelungen mit Bezug zum Fach Evangelische Religionslehre. Das vollständige Schreiben erhalten Sie über Ihre Schulleitung.

1. Besondere Leistungsfeststellungen und Abschlussprüfungen
"Um das Prüfungsgeschehen vor dem Hintergrund der Hygienemaßnahmen zu entzerren, der pandemiebedingten Sondersituation Rechnung zu tragen und allen Beteiligten frühzeitig Planungssicherheit zu verschaffen, wird in diesem Schuljahr nochmals die Arbeitszeit für die zentral und die schulhausintern gestellten schriftlichen Abschlussprüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule und den Förderzentren entsprechend verlängert. Die Verlängerung beträgt 10 Minuten pro Zeitstunde regulärer Prüfungsdauer …"

1.1.2  Schulhausinterne schriftliche Abschlussprüfungen (QA)
"Für folgende Prüfungen, die eine Zeitstunde dauern oder sich über mehr als eine Zeitstunde erstrecken, wird die Arbeitszeit in diesen Fächern entsprechend verlängert: …

  • in den Fächern Religionslehre, Ethik, Islamischer Unterricht sowie Buchführung von 60 Minuten auf 70 Minuten …"

2. Leistungsnachweise
"Isolation bzw. Quarantäne für einzelne Schülerinnen und Schüler, im Einzelfall auch Distanzunterricht für ganze Klassen können in diesem Schuljahr die Vorbereitung, Terminierung und Durchführung von Leistungsnachweisen erschweren. Innerhalb eines Jahrgangs, aber auch innerhalb einer Klasse können sich so unterschiedliche Ausgangsbedingungen ergeben.
Die Lehrkräfte wissen um die individuellen Voraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler und reagieren entsprechend, um eine Ballung von Leistungsnachweisen zu verhindern; …
Bei Erstellung von Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung sowie bei der Gestaltung von Leistungsnachweisen bitten wir die Lehrkräfte und Schulleitungen, die konkrete Situation vor Ort und die an der Schule getroffene Schwerpunktsetzung innerhalb der Lehrpläne zu berücksichtigen. Schulhausinterne Prüfungen und Leistungserhebungen sollen sich ausschließlich auf die im Unterricht thematisierten und ausreichend behandelten Lehrplaninhalte beziehen. …"

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