In Filmen ist üblicherweise Musik enthalten. Dies bedeutet, dass Sie bei einer öffentlichen Filmvorführung unweigerlich auch Musik öffentlich aufführen.
Die Rechte der Musik-Autoren werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen.
Findet Ihre Vorführung in rein kirchlich/gemeindlichem oder schulischen Rahmen statt, so ist diese über Pauschalverträge der EKD und des Ministeriums für Unterricht und Kultus abgedeckt.
Anders ist dies bei öffentlichen Filmvorführungen außerhalb des genannten Rahmens, z.B. bei einer Kooperationsveranstaltung mit einem nichtkirchlichen Partner. Hier sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Partner ebenfalls einen Kooperationsvertrag mit der GEMA hat oder ggfs. die Veranstaltung anmelden.