Hospitationsjahr für Pfarrerinnen und Pfarrer auf Probe

 

 

Ein Angebot in den ersten Dienstjahren

Hospitationsjahr für Pfarrer*innen auf Probe


Pfarrer und Pfarrerinnen auf Probe können bis zur Verleihung der Bewerbungsfähigkeit auf Antrag einmal für die Dauer eines Schuljahres zwei Wochenstunden im Schulunterricht hospitieren. Die Hospitationsstunden werden auf das Regelstundenmaß angerechnet. Ziel der Hospitation ist die Bereicherung an unterrichtlicher Erfahrung. Die Teilnahme am Hospitationsjahr erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Hospitation sollte nicht schon im ersten Jahr des Probedienstes erfolgen.

Elemente des Hospitationsjahres

Erstes Element im Hospitationsjahr ist die Hospitation im Umfang von zwei Wochenstunden, in der Regel wöchentlich für die Dauer eines Schuljahres.

Zweites Element ist die fachliche Begleitung durch eine fachdidaktisch ausgebildete Lehrkraft (Religionspädagoge oder -pädagogin, Katechet oder Katechetin, Grund- oder Mittelschullehrkraft).

Drittes Element ist ein Kurs aus dem Angebot des RPZ, an dem im Hospitationsjahr teilgenommen wird. Dieser ist in den Gesamt-Fortbildungsplan der FEA-Zeit aufzunehmen.

Vorklärungen

Von Seiten der FEA besteht grundsätzlich Einverständnis zum Hospitationsjahr.

Es empfiehlt sich - vor allem im Blick auf die Suche nach einer geeigneten Begleitperson - der rechtzeitige Kontakt mit der für die Verteilung des Religionsunterrichts zuständigen Person im Dekanatsbezirk.

Formen der Hospitation

Die Hospitation wird nicht nur im Religionsunterricht - in der Regel an Grund-, Mittel- und Förderschulen -, sondern z. B. auch in den Fächern Deutsch, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde oder Heimat- und Sachkunde empfohlen. Hospitation an Gymnasien oder Realschulen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Mindestens einmal im Monat wird mit der begleitenden Lehrkraft ein Nachgespräch vereinbart. Im Rahmen der Hospitation werden ca. zehn Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht erteilt, der mit der begleitenden Lehrkraft nachbesprochen wird.

Zusätzlich zur wöchentlich zweistündigen Hospitation kann unbeschadet der sonstigen dienstlichen Verpflichtungen der Unterricht einer Klasse in allen Fächern blockweise über einen ganzen Tag oder mehrere (insgesamt maximal fünf) Unterrichtstage besucht werden.

Beantragung und FEA-Anerkennung

Der Antrag auf Genehmigung des Hospitationsjahres ist bis zum 1. Mai des Jahres dem Dekanat (Dekan/in, Schulreferenten/in) zur Genehmigung vorzulegen. Dem Antrag ist eine Planung beizulegen, aus der hervorgeht, bei welcher fachdidaktisch ausgebildeten Lehrkraft und in welcher Schule die Hospitation stattfinden soll. Der genehmigte Antrag wird dann an die FEA weitergeleitet. Wenn die Teilnahme grundsätzlich genehmigt ist, werden alle Einzelheiten vor Ort mit dem/der Schulreferenten/in geklärt.

Der Kurs aus dem Angebot des RPZ ist über den Fortbildungsplan individuell festzulegen und rechtzeitig anzumelden, damit die Teilnahme am jeweiligen Kurs gewährleistet sein kann. FEA-Pflicht ist ein Kriterium für bevorzugte Aufnahme.

Auswertung des Hospitationsjahres

Dem Dekanat und der/dem Schulreferentin/en ist ein kurzer Bericht über die gemachten Erfahrungen vorzulegen.
Der Erfahrungsbericht dient dem Sichern der Ergebnisse und Erfolge und ist abschließende Bestätigung über die Teilnahme am Hospitationsjahr für die örtlichen Dienstvorgesetzten und die Personalakte des Pfarrers bzw. der Pfarrerin auf Probe.

Kosten und FEA-Abrechnung

Entstehende Fahrtkosten für die Hospitation vor Ort werden, nachdem Hospitationsstunden dem Regelunterricht gleichgestellt sind, in gleicher Weise wie bei selbsterteiltem Religionsunterricht abgerechnet.
Der Kurs im RPZ wird entsprechend der Fortbildungen im Rahmen der FEA-Zeit über das individuelle Fortbildungs-Budget abgerechnet.

Kontakt

Auskunft bei:

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